Zwangsanmeldung & mehr: Verbraucherschützer informieren über die Rundfunkgebühren

Keine Chance für Zahlungs-Verweigerer und Geld zurück für Zuviel-Zahler: Wichtige Fakten zur neuen Gebührenordnung.

NEU - Fragezeichen
Seit dem 1. Januar 2013 ist die GEZ-Geschichte. Seit dem werden die Rundfunkbeiträge von dem neuen sogeannten Beitragsservice in Zusammenarbeit mit den Einwohner-Meldeämtern eingetrieben. Dabei muss für jede Wohnung unabhängig von den verwendeten Geräten 17,98 bezahlt werden. Dies gilt auch für Zweitwohnungen und Zimmer in Wohngemeinschaften. Wer bisher darauf vertraute, die entsprechende Briefe einfach zu ignorieren muss jetzt bald mit einer Zwangsanmeldung rechnen.

Aktuell werden alle bisher nicht angemeldeten volljährigen Bürger, für die einen Wohnsitz bei einem der Einwohner-Meldeämter eingetragen ist in Schreibe dazu aufgefordert, eine Anmeldung vorzunehmen. Wer hier auch das dritte Schreiben ignoriert, wird Zwangsangemeldet und bekommt automatisch eine Zahlungsaufforderung.

Pro Wohnung muss dabei nur eine Person bei der Gebührenzentrale eingetragen werden. Sollte seit der Einführung der neuen Gebühren zuviel bezahlt worden sein, gilt es jetzt, eine Rückzahlung zu beantragen. Zu viel bezahlte Beträge werden nur noch bis Jahresende zurückerstattet. Alle Informationen sind im aktuellen Beitrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zu finden.



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