Gegen den Abmahn-Wahn – Gericht schützt Privatbürger vor horrenden Rechnungen

Keine übertriebenen Anwaltskosten für illegalen Datenaustausch — Amtsgericht Hamburg deckelt Gebühren für Raubkopierer.

Fragezeichen - Ausrufezeichen

Geschützte Inhalte aus dem Internet zu laden gehört für viele Menschen ganz selbstverständlich zum Alltag. Wer mal eben ein paar Filme saugt, kann aber auch ganz schnell ein unangenehmes Schreiben im Briefkasten haben. Eine ganze Abmahn-Industrie hat sich darauf spezialisiert, Privatbürger mit horrenden Anwaltsrechnungen abzuzocken. Das Hamburger Amtsgericht will jetzt Schluss machen mit dem Abmahn-Wahn.

150 Euro: Mehr sollen Privatbürger nicht mehr für Anwaltskosten bezahlen müssen, die im Zusammenhang mit Urheberrechtsverstößen entstehen. Bisher waren Rechnungen von mehreren tausend Euro keine Seltenheit. Jetzt werden die direkten Kosten für Anwälte durch den Gerichtsbeschluss des Amtsgericht Hamburg beschränkt. Eines ist aber klar: Die Gebühr für den Urheberrechts-Verstoß wird von niemand gedeckelt.

Beim Beschluss bezieht sich das Gericht auf eine aktuelle Änderung des Urheberrechts. Diese ist aber noch gar nicht in Kraft getreten. Für den Richter gelten die darin beschlossenen Maßnahmen zum Schutz von Verbrauchern aber schon jetzt als gute Richtlinie.



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