Prepaid-Gerichtsurteil: Beim Minus muss der Anbieter ran

Rote Zahlen auf Prepaid-Konten sind jetzt per Gericht untersagt – Geldbeutelfreundliches Urteil für Prepaid-Kunden.

Mobilfunk-Kunden, die einen Prepaid-Tarif nutzen, bekommen jetzt von zwei Gerichten den Rücken gestärkt. Es geht um den Fall, dass manche Prepaid-Anbieter in ihren Geschäftsbedingungen ein Minus auf dem Guthaben-Konto der Kunden ermöglichen. Diese Praxis wurde jetzt von gleich zwei Gerichten für unwirksam erklärt.

Das Urteil lautet ganz klar: Geraten Prepaid-Kunden beim Telefonieren mit Prepaid-SIM ins Minus, müssen sie den ausstehenden Betrag nicht bezahlen. Prepaid-Anbieter haben dafür zu sorgen, dass auf den Konten ihrer Kunden kein Negativsaldo entsteht – und das auch, wenn es anders in den AGB’s festgelegt wurde. Solche Klauseln sind nach dem aktuellen Urteil nicht rechtsgültig.

Vor allem kleine Anbieter müssen nun zusehen, dass sie dem neuen Urteil auch technisch gerecht werden. Normalerweise gilt bei Prepaid: Kein Guthaben – kein Telefonieren. Kleine Anbieter erhalten aber oft verzögert Daten von den Netzbetreibern. Die Verbraucherschutzzentrale NRW hatte gegen die Anbieter Discotel und Simplytel geklagt. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.



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