Telekom: Gericht stoppt geplante Drosselung von Flatrates

Ohne Ende Surfgeschwindigkeit – die Telekom darf sehr aktive Netzanschlüsse doch nicht ausbremsen.

Als die Telekom bekannt gab, das Tempo auch bei Flatrate-Verträgen nach dem Verbrauch eines gewissen Datenvolumens zu drosseln, gab es viel Aufregung – auch wenn die Pläne nicht vor 2016 in die Realität umgesetzt werden sollten. Der Telekommunikations-Konzern hatte seine Verträge aber schon mit einer entsprechenden Klausel versehen. Jetzt hat das Landesgericht Köln diese Vertragsklausel für ungültig erklärt.

Danach darf die Telekom keine Internet-Bremse bei Pauschalverträgen einführen. Bisher hatte die Telekom geplant, die Surf-Geschwindigkeit bei bestimmten Tarifen vom Datenverbrauch der Nutzer abhängig zu machen. Nutzer von Premium-Diensten wie dem IP-TV-Angebot Entertain sollten aber nicht betroffen sein. Hier wären also auch andere Anbieter wie beispielsweise On-Demand-Portale von der Telekom benachteiligt worden.

Mit dem jetzigen Urteil gibt das Kölner Landesgericht einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen statt. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und kann beim Oberlandesgericht angefochten werden. Ein Sprecher der Telekom teilte mit, dass dies “voraussichtlich” geschehen wird.



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