USB-Sticks und Speicherkarten – Urheberrechtsabgaben schießen in die Höhe

Von rund 10 Cent auf 1,95 Euro – die “Zentralstelle für private Überspielrechte” erhöht die Abgabe für USB-Sticks und Speicherkarten um bis zu 1850%.

“The sky is the limit – Nach oben sind keine Grenzen gesetzt”: Das ist wohl der passendste Titel, rund um den neusten Gebühren-Paukenschlag in Sachen Urheberrecht in Deutschland. Aber von vorn: Hersteller von Speicherkarten und USB-Sticks müssen hierzulande für ihre Geräte eine pauschale Urheberrechtsabgaben an die Zentralstelle für private Überspielrechte, kurz ZPÜ, bezahlen. Bisher lag diese Abgabe, unabhängig von der Größe des Speichermediums, bei acht bis zehn Cent. Ab dem 1. Juli 2012 werden diese Gebühren um bis zu 1850% erhöht.

Konkret werden für USB-Sticks und Speicherkarten mit bis zu 4 GB Kapazität 91 Cent Gebühren fällig. Für USB-Sticks mit mehr Speicherplatz müssen nach der neuen Regelung der ZPÜ 1,56 Euro bezahlt werden. Neuer Gebühren-Negativ-Spitzenreiter sind ab 1. Juli 2012 Speicherkarten mit mehr als 4 GB. Hier schießen die Abgaben von rund 10 Cent auf 1,95 Euro hoch. Eine verständliche Begründung für diese neue Preispolitik abseits vom Paragraphen-Dschungel liefert die ZPÜ nicht.

Der Branchenverband Bitkom und Hersteller wie Transcend prüfen rechtliche Schritte gegen diese willkürlich erscheinende Erhöhung. Bis es hier allerdings zu einer Einigung kommt, müssen diese Abgaben bezahlt werden – und zwar vom Verbraucher!



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