Bundesregierung: “Streamen ist keine Urheberrechtsverletzung“

Die Abmahnwelle von Stream-Nutzern bewegt die Politik: Jetzt sorgt das Justizministerium für ein Stück rechtliche Klarheit. 

NEU - Fragezeichen

Das Thema Streaming hat Ende letzten Jahres für viele Schlagzeilen gesorgt. Die Anwaltskanzlei U+C hatte im Auftrag einer Schweizer Firma Tausende Nutzer des Porno-Portals Redtube abgemahnt. Erst eine einstweilige Verfügung des Hamburger Landesgerichtes stoppte die Abmahnwelle. Jetzt stellt sich auch die Bundesregierung öffentlich hinter die Nutzer von Streaming-Angeboten.

Eine kleine Anfrage eines Abgeordneten der Linken ist es zu verdanken, dass jetzt das Bundesjustizministerium zu der Rechtslage bezüglich der Nutzung von Streams Stellung bezogen hat. So heißt es in der Antwort, die der Spiegel einsehen konnte, dass die Regierung „das reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung“ halte.

Die rechtliche Unsicherheit ist wegen dieser Aussage aber noch nicht ausgeräumt. Zwar positioniert sich das Justizministerium in der Streitfrage endlich deutlich und klar. Eine wirklich bindende Lösung erwartet sich die deutsche Regierung aber von anderer Stelle: “Die Frage kann nur vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden“.



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